Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Quad Touren Zollernalb
zur Teilnahme an Quad Touren
1. Allgemeines
Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad -Touren der Firma Quad Touren Zollernalb, Mariusz Manczak, (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch Ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag an, dass Sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.
2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers
Für die Führung eines Quad’s benötigt der Teilnehmer einen gültigen Führerschein der Klasse B (3) welcher zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden muss.
Der Fahrer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Den Anweisungen der Tourleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld verfällt.
Das Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist nicht gestattet
3. Pflichten und Haftung des Veranstalters
Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeugs durch den Veranstalter.
4. Dauer und Buchung der Veranstaltung
Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der entsprechenden Tourenbeschreibung. Buchungen sind direkt im Geschäft des Veranstalters oder schriftlich per E-Mail bis 2 Tage vor Tour beginn möglich. Ausnahmen entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nach erfolgter Buchung ist diese verbindlich. Umbuchungen durch den Veranstalter sind bis zu 2 Tage vor dem Termin möglich, der Teilnehmer wird darüber in Kenntnis gesetzt.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt von der Tour durch den Teilnehmer ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt. Rücktritt bis 2 Wochen (14 Tage) vor dem gebuchten Tour Termin ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich direkt einen neuen Termin aussuchen. Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tourtermin ist mit 50 % Stornokosten verbunden oder der Teilnehmer schickt eine Ersatzperson. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 50 % zurückerstattet. Rücktritt innerhalb einer Woche bis zum vereinbarten Tour Termin ist mit 75 % Stornokosten verbunden oder es wird eine Ersatzperson geschickt. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 25 % des Tourbetrages zurückerstattet. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am selben Tag wird die Tour mit 100% berechnet, Gutscheine werden eingelöst und sind somit nicht mehr gültig.
6. Wiederruf
Die Buchung kann innerhalb von 14 Tagen ab Erwerb kostenlos Wiederrufen werden.
Der Wiederruf muss schriftlich per Mail an manczak@quadtouren.info innerhalb der o.g. Frist eingehen, beim Versäumnis der Frist behält der Veranstalter das Recht den Wiederruf abzulehnen.
Der Wiederruf wird durch den Veranstalter formlos akzeptiert und bedarf keinen Formblatt.
7. Leistungen des Veranstalters
Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Benzin und ein ortskundiger Tourguide und je nach Tour Verpflegung. Kostenpflichtig mietbar sind Helme und Sturmhauben. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.
8. Versicherung
Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert eine Vollkaskoversicherung kann nichtabgeschlossen werden.
9. Sonstiges
Die Tour findet statt, sobald mindestens 4 Personen verbindlich gebucht haben. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Tour in Rücksprache mit den Teilnehmern auf einen anderen Termin verlegt.
Vor der Tour können eventuelle Fahrzeugwünsche geäußert werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.
Da die Tour auch bei regnerischem und/oder kaltem Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und eventuell Ersatzkleidung mitzunehmen. Flache und feste Schuhe sind Pflicht.
Die Touren finden nicht bei jedem Wetter statt. Sollte das Wetter unzumutbar zur Durchführung einer Tour sein so wird ein Ersatztermin mit dem Teilnehmer festgesetzt.
10. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist Hechingen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.
Hechingen, den 01.09.2021
Quad Touren Zollernalb
Haftungsausschluss
Der Betreiber Quad Touren Zollernalb übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden und/oder Personenschäden.
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Haftpflichtansprüche der jeweiligen Benutzer gegenüber dem Betreiber oder sonstigen beauftragten Personen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen. Jeder Gast/Benutzer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Fahrweise.
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Ich versichere, dass ich an keinerlei körperlichen Gebrechen leide, und/oder unter Alkohol/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehe, die meine Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.
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Anweisungen vom Betreiber und/oder seinen Mitarbeitern werde ich ausnahmslos Folge leisten. Für Schäden, die an den von mir benutzten Fahrzeugen durch eigenes Fremdverschulden unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass ich Anweisungen vom Betreiber oder dessen Mitarbeitern nicht Folge geleistet habe, übernehme ich die uneingeschränkte Haftung.
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Zuwiderhandlungen werden notfalls strafrechtlich verfolgt.
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Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist ebenfalls die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
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Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
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Die vorstehenden Bedingungen habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie durch meine Unterschrift uneingeschränkt und rechtsverbindlich an.
Quad Touren Zollernalb
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Quad Touren Zollernalb
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